Augenärztliche Gutachten – Ihre Experten für präzise Beurteilungen

Wir bieten Ihnen professionelle und zuverlässige Gutachten rund um das Thema Auge, sei es für medizinische, rechtliche oder berufliche Zwecke.

Wir bieten die Erstellung diverser Gutachten an:

Führerschein- und Verkehrstüchtigkeit:
Für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T reicht ein einfacher Sehtest aus, um die Sehschärfe zu bestimmen. Für alle anderen Klassen ist zusätzlich ein Führerscheingutachten erforderlich. Neben der Sehschärfe werden folgende Untersuchungen durchgeführt: Gesichtsfeldmessung, Untersuchung der Dämmerungs- und Blendempfindlichkeit, Stellung und Beweglichkeit der Augen sowie Farbsinn.

G37 Bildschirmergänzungsuntersuchung:
Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erfolgt nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Dabei werden folgende Tests durchgeführt: Sehschärfe, räumliches Sehen und Tiefenwahrnehmung, Augenstellung und Stellung der Sehachsen, Farbsinn sowie das Gesichtsfeld.

Blindengeld:
Hochgradig sehbehinderte Menschen, sowie Blinde, haben einkommensunabhängig Anspruch auf Blindengeld. Einen Antrag auf Blindengeld können Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe stellen. Voraussetzung ist ein aktuelles augenärztliches Gutachten, das in unserer Praxis erstellt werden kann.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ein Gutachten ist erforderlich, wenn Sie beispielsweise eine Sehbehinderung nachweisen, einen Antrag auf Blindengeld stellen, eine Fahrerlaubnis beantragen oder bei Anforderung Ihres Arbeitgebers (bspw. Polizei oder Bundeswehr).

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Bei der Untersuchung werden verschiedene Tests durchgeführt, darunter Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farbsinn und weitere spezifische Tests je nach Bedarf. Anschließend erstellen wir ein detailliertes Gutachten.

Die Kosten variieren je nach Art des Gutachtens und Umfang der Untersuchungen. Abgerechnet wird nach Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Gerne informieren wir Sie vorab über die genauen Preise.